Juniorentraining Kurs 1. HJ 2024.xlsx
Seit der Gründung des Clubs liegt uns die Nachwuchsförderung besonders am Herzen. Wir möchten den Kindern diese Sportart näher bringen und ihnen die Möglichkeit geben, sich sowohl sportlich als auch menschlich weiterzuentwickeln.
Ab dem 27. August 2024 beginnen unsere neuen Kurse:
Juniorentraining Squashclub Allschwil
Herbstsemester 27.08.24 - 18.01.25
(Ausnahmen siehe Kursplan)
Kurs 2: Mittwoch 16:30 Uhr - 17:30 Uhr
Kurs 3: Donnerstag 16:30 Uhr - 17:30 Uhr
Kurs 4: Freitag 16:30 Uhr - 17:30 Uhr
Kurs 5: Samstag 10:30 Uhr - 11:30 Uhr
Hier gehts zum Kursplan für das Herbstsemester 2024
1 Kurs pro Woche – à CHF 16.- mit 17 Trainings = CHF 272.-
2 Kurse pro Woche - à CHF 16.- und à CHF 13.- mit total 34 Trainings = CHF 493.-
3 Kurse pro Woche - à CHF 16.- und à 2x CHF 13.- mit total 45 Trainings = CHF 714.-
Bei Teilnahme an mehr als 3 Juniorenkursen sind zusätzliche Kursbelegungen kostenlos!
«play more»
Für nur 100.-/Semester extra könnt ihr nach jedem Training länger bleiben.
Oder ihr löst beim Van der Merwe eine Centermitgliedschaft und spielt im Niedertarif und
ohne Reservation immer kostenlos für 320.-/Jahr. Nur an der Theke lösbar.
Um an einem Kurs teilnehmen zu können, muss man Mitglied des Squashclubs Allschwil werden:
Mitgliedschaft / Membership, die Mitgliedschaft kostet 35 Fr / Clubjahr (01.10.-30.09.)
- 1 x kostenloses Probetraining (es steht Leihmaterial zur Verfügung)
- Einstieg jederzeit möglich (die Kurskosten werden anteilig verrechnet)
- Versicherung ist Sache der Teilnehmer
Weitere Vorteile als Junior des Squashclub Allschwils
- Privatlektionen mit Trainer Bertrand für nur 40.- inkl. Courtkosten
- Halbprivatlektion mit Trainer Bertrand 50.- inkl. Courtkosten
- 50% Rabatt auf Oliver Ausrüstung
Mit der untenstehenden Kursanmeldung melden Sie Ihr Kind / meldest du dich verbindlich zum Kurs an. Eine Bestätigung erfolgt nach Eingang der Anmeldung.
Mit Anmeldung zum Kurs geben Sie ihr Einverständnis für:
- Die Erfassung der Personendaten sowie der Daten zu den J+S-Kursen-/Lagern im Nationalen Informationssystem für Sport (NDS)
- Die Bearbeitung der Daten in der NDS
- Die Bekanntgabe der Daten nach Art. 11 des Bundesgesetzes über die Informationssysteme des Bundes im Bereich Sport (IBSG)
Für alle anderen Fragen bitte das Kontaktformular benutzen.